Partner
Partnervereinbarung
timbra · Erste Edition Zentralschweiz · Entwurf, Stand 11. Juli 2026
Zustimmung: Die verbindliche Zustimmung zu dieser Vereinbarung erfolgt über das Onboarding-Formular (Häkchen). Eine für deine Akten gegengezeichnete Fassung senden wir dir anschliessend per E-Mail. — Entwurf nach Schweizer Recht; vor der finalen Verwendung durch eine Fachperson prüfen zu lassen.
zwischen
Timbra Pass Selsis, Einzelunternehmen, Inhaber Sandro Selsis, Suurstoffi 31, 6343 Rotkreuz — nachfolgend «timbra»
und
dem teilnehmenden Café gemäss Onboarding-Angaben — nachfolgend «Partnercafé»
Ausgangslage: timbra gibt einen kuratierten, physischen Café-Entdeckerpass heraus und betreibt die Website timbra.coffee. Das Partnercafé wird als teilnehmendes Haus in die Erste Edition (Region Zentralschweiz) aufgenommen. Es handelt sich um einen Vertrag eigener Art nach Schweizer Obligationenrecht.
1Gegenstand
Das Partnercafé wird als eines von maximal 20 kuratierten Häusern in die Erste Edition des Passes «timbra» aufgenommen. Der Pass erscheint als nummeriertes A6-Heft in deutscher und englischer Sprachversion; jedes Haus erhält darin eine eigene Seite sowie ein Profil auf timbra.coffee.
2Leistungen von timbra
- Pass-Seite: eigene Seite im Pass (Nummer, Name, Kurzporträt, Kaffee-Angaben, Stempelfeld, QR-Code). Das Partnercafé erhält seine Seite vor der Drucklegung zur Kontrolle und kann innert angemessener Frist Korrekturen verlangen. Ohne Rückmeldung gilt die Seite als genehmigt.
- Online-Profil: Profilseite auf timbra.coffee (Willkommensgeste, Öffnungszeiten, Beschreibung, Foto, Standort); Pflege durch timbra, Änderungswünsche zeitnah und kostenlos.
- Sichtbarkeit: Aufnahme in Verzeichnis und Karte der Edition sowie Nennung im Marketing von timbra.
- Kosten: Die Teilnahme an der Ersten Edition ist für das Partnercafé beitragsfrei.
3Leistungen des Partnercafés
- Willkommensgeste: Das Partnercafé gewährt Inhabern eines gültigen Passes die im Onboarding definierte Willkommensgeste — einmal pro Pass, ab einem Mindestkonsum von CHF 7.–, gegen Stempel. Sie ist eine Sachleistung am Verkaufspunkt, wird nicht in bar ausbezahlt und gilt bis zum Editionsende.
- Stempel und Team: Das Partnercafé hält an der Kasse einen Stempel bereit und informiert sein Personal (timbra stellt eine Kurzanleitung bereit).
- Änderung der Geste: mit 14 Tagen Vorankündigung anpassbar; timbra aktualisiert das Online-Profil kostenlos. Im gedruckten Pass ist die Geste bewusst nicht enthalten.
4Inhalte & Bildrechte
Das Partnercafé stellt Angaben und mindestens ein Foto bereit und sichert zu, über die nötigen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen und dass abgebildete Personen zugestimmt haben. Es räumt timbra ein einfaches, auf Dauer und Zweck der Edition beschränktes Nutzungsrecht für Pass, Website und Marketing ein und hält timbra von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
5Datenschutz
timbra bearbeitet die anfallenden Personendaten ausschliesslich zur Durchführung dieser Vereinbarung, im Einklang mit dem revDSG; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Die Parteien wahren über nicht öffentliche Informationen Stillschweigen.
6Passverkauf im Café (optional)
Auf Wunsch kann das Partnercafé Pässe zum Wiederverkauf beziehen; Konditionen werden separat geregelt. Den Wiederverkaufspreis legt das Partnercafé frei fest; timbra macht keine verbindliche Preisvorgabe.
7Haftung
timbra haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird im zulässigen Rahmen wegbedungen.
8Keine Erfolgsgarantie
timbra garantiert keine bestimmte Zahl von Besuchen, Einlösungen oder Umsätzen. Das Partnercafé schuldet ausschliesslich die Leistungen gemäss Ziffer 3.
9Laufzeit & Beendigung
Die Vereinbarung dauert bis zum Ende der Ersten Edition (mindestens 12 Monate ab Verkaufsstart des Passes) und verlängert sich nicht automatisch. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei vorzeitiger Beendigung aktualisiert timbra das Online-Profil; bereits gedruckte Pässe können nicht zurückgerufen werden.
10Schlussbestimmungen
- Schriftform: Änderungen bedürfen der Schriftform; die elektronische Form (E-Mail, elektronische Zustimmung) genügt.
- Vollständigkeit & salvatorische Klausel: Die Vereinbarung gibt die Abmachungen vollständig wieder; eine unwirksame Bestimmung berührt die übrigen nicht.
- Recht & Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist der Sitz von timbra (Risch/Rotkreuz, Kanton Zug), unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände.
Entwurf · Stand 11. Juli 2026 · Timbra Pass Selsis, 6343 Rotkreuz · info@timbra.coffee