Partner

Partnervereinbarung

timbra · Erste Edition Zentralschweiz · Entwurf, Stand 11. Juli 2026
Zustimmung: Die verbindliche Zustimmung zu dieser Vereinbarung erfolgt über das Onboarding-Formular (Häkchen). Eine für deine Akten gegengezeichnete Fassung senden wir dir anschliessend per E-Mail. — Entwurf nach Schweizer Recht; vor der finalen Verwendung durch eine Fachperson prüfen zu lassen.

zwischen
Timbra Pass Selsis, Einzelunternehmen, Inhaber Sandro Selsis, Suurstoffi 31, 6343 Rotkreuz — nachfolgend «timbra»

und
dem teilnehmenden Café gemäss Onboarding-Angaben — nachfolgend «Partnercafé»

Ausgangslage: timbra gibt einen kuratierten, physischen Café-Entdeckerpass heraus und betreibt die Website timbra.coffee. Das Partnercafé wird als teilnehmendes Haus in die Erste Edition (Region Zentralschweiz) aufgenommen. Es handelt sich um einen Vertrag eigener Art nach Schweizer Obligationenrecht.

1Gegenstand

Das Partnercafé wird als eines von maximal 20 kuratierten Häusern in die Erste Edition des Passes «timbra» aufgenommen. Der Pass erscheint als nummeriertes A6-Heft in deutscher und englischer Sprachversion; jedes Haus erhält darin eine eigene Seite sowie ein Profil auf timbra.coffee.

2Leistungen von timbra

3Leistungen des Partnercafés

4Inhalte & Bildrechte

Das Partnercafé stellt Angaben und mindestens ein Foto bereit und sichert zu, über die nötigen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen und dass abgebildete Personen zugestimmt haben. Es räumt timbra ein einfaches, auf Dauer und Zweck der Edition beschränktes Nutzungsrecht für Pass, Website und Marketing ein und hält timbra von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

5Datenschutz

timbra bearbeitet die anfallenden Personendaten ausschliesslich zur Durchführung dieser Vereinbarung, im Einklang mit dem revDSG; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Die Parteien wahren über nicht öffentliche Informationen Stillschweigen.

6Passverkauf im Café (optional)

Auf Wunsch kann das Partnercafé Pässe zum Wiederverkauf beziehen; Konditionen werden separat geregelt. Den Wiederverkaufspreis legt das Partnercafé frei fest; timbra macht keine verbindliche Preisvorgabe.

7Haftung

timbra haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird im zulässigen Rahmen wegbedungen.

8Keine Erfolgsgarantie

timbra garantiert keine bestimmte Zahl von Besuchen, Einlösungen oder Umsätzen. Das Partnercafé schuldet ausschliesslich die Leistungen gemäss Ziffer 3.

9Laufzeit & Beendigung

Die Vereinbarung dauert bis zum Ende der Ersten Edition (mindestens 12 Monate ab Verkaufsstart des Passes) und verlängert sich nicht automatisch. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bei vorzeitiger Beendigung aktualisiert timbra das Online-Profil; bereits gedruckte Pässe können nicht zurückgerufen werden.

10Schlussbestimmungen

Entwurf · Stand 11. Juli 2026 · Timbra Pass Selsis, 6343 Rotkreuz · info@timbra.coffee